Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung (1) zur Behandlung von analen Erkrankungen am Schließmuskel oder im Analkanal vor dem Schließmuskel, wobei die Einrichtung (1) aus einem torpedoartig, konisch und/oder zylindrisch gestalteten Formkörper (10) besteht und mindestens einen ersten innerhalb eines in Längsrichtung des Formkörpers (10) verlaufenden Schafts (100) anordbaren, stiftförmigen Permanentmagneten (101) aufnimmt, wobei ein flexibles band-, seil- oder dergleichen geartetes Rückhohlmittel (11) vorgesehen ist, mittels dem die Einrichtung (1) aus dem Analkanal gezogen werden kann, welches ebenfalls innerhalb des den ersten Permanentmagneten (101) aufnehmenden Schafts (100) reversibel oder irreversibel aufgenommen ist.
Die erfindungsgemäße Einrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine erste Permanentmagnet (101) und/oder mindestens ein zweiter, stiftförmiger Permanentmagnet (110) und/oder magnetisch anziehbarer Materialkörper in einen wasserdichten, schlauchartigen Hohlkörper eingebettet ist, der an dem Rückholmittel (11) ausgebildet ist und mit dem Ende des Rückhohlmittels (11) in das hintere Ende des Schafts (100) einbringbar ist und der zweite Permanentmagnet (110) oder Materialkörper mit dem innerhalb des Schafts (100) vorgesehenen ersten Permanentmagneten (101) oder einem dort vorgesehenen Materialkörper (102) nach Einführen des Rückhohlmittels (11) in den Schaft (100) in magnetischer Wirkverbindung steht.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Einrichtung ist in erster Linie darin zu sehen, dass sich durch die gleichzeitige Aufnahme des Permanentmagneten sowie des Rückholmittels innerhalb desselben Schachts eine einfache und kostengünstige Herstellung der Einrichtung erreichen lässt. Nach Einbringung der Magneten in den Schacht wird dieser hierzu vorzugsweise durch das Einbringen eines Endes des Rückhohlmittels verschlossen. Hierzu kann das Rückholmittel bspw. ein Verbindungsmittel umfassen oder am Ende als ein Verbindungsmittel (durch ein entsprechend gebildetes einheitliches Formteil) ausgebildet sein, welches zur kraft- und/oder formschlüssigen Einbringung in das Ende des Schachts ausgebildet ist. Das Verbindungsteil kann weiterhin auch am Ende des Schachts verklebt, verrastet sein oder auf andere Weise mit dem Schacht eine reversible Verbindung bilden, wobei hierzu der Schacht beispielsweise ein Gewinde umfasst oder ein solches bildet.

Erläuterung der Zeichnung
Der feste Sitz der erfindungsgemäßen Einrichtung 1 wird hier dadurch erreicht, dass der Formkörper 10 etwa mittig eine konkave leichte Einbuchtung aufweist, den der Schließmuskel nach dem Einführen umschließt. Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung 1 hat man sich für die bewährte Kombination aus einem progressiv abgestuften, konkav geformten Analdilator mit einem bevorzugt maximalen Durchmesser von 10mm entschieden. Der Vorteil der konkaven Ausformung der Einrichtung 1 besteht insbesondere darin, dass dieser der Anatomie des Patienten optimal angepasst ist und so über den gesamten Bereich der diesen umgebenden Schließmuskulatur einen gleichmäßigen, sanften und mithin für den Anwender (in der Regel) schmerzfreien Druck aufbaut. Wir sprechen hier über ein physiologisches isometrisches Aufdehnen. Ein weiterer Vorteil dieser Ausformung der Einrichtung 1 ist darin zu sehen, dass im Gegensatz zu den rein kegelförmigen Analdehnern ein selbstständiges Austreten des Analdilators aufgrund seiner der Schließmuskulkatur angepassten Form von vornherein nahezu ausgeschlossen ist. Durch die besondere Formgebung wird beim Anspannen des Sphinkter an der Einrichtung 1 demnach nicht aus dem Anus getrieben. Der Patient muss die Einrichtung 1 mithin nicht ununterbrochen eingeführt halten, um eine dauerhafte Dehnung und mithin eine Entlastung des Afterschließmuskels zu erreichen.
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