FÜR FREIE ERFINDER – START-UPS – KMU
Wir begleiten Sie von der kostenlosen, umfassenden Ersteinschätzung Ihrer Erfindung über die professionelle Ausarbeitung bis zur Erteilung Ihres Patents – persönlich, erfahren und zu Konditionen, die auf freie Erfinder und Start-ups zugeschnitten sind.

ANWALTSKANZLEI DR. LIMBECK
Seit 2005 begleitet Dr. Limbeck freie Erfinder nicht nur beim Schutz ihrer Ideen, sondern auch bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Projekte. Als aktiver Erfinder sowie als Gründer und Vorsitzender eines der größten deutschen Erfindervereine kennt er die besonderen Herausforderungen freier Erfinder aus eigener Erfahrung.
Diese langjährige Nähe zur Erfinderpraxis prägt auch die anwaltliche Arbeit: technische Zusammenhänge verstehen, das Wesentliche einer Erfindung herausarbeiten und daraus gemeinsam eine geeignete Schutzstrategie entwickeln.
PATENTANMELDUNG: KOSTEN UND MÖGLICHKEITEN
Gerade für freie Erfinder und Start-ups müssen die Kosten einer Patentanmeldung von Anfang an kalkulierbar bleiben. Deshalb bieten wir unterschiedliche Möglichkeiten des Patentschutzes zu klaren und transparenten Konditionen. Welche Anmeldestrategie für Ihre Erfindung sinnvoll ist, hängt dabei auch vom Entwicklungsstand, der geplanten Umsetzung und Ihren weiteren Zielen – etwa der Suche nach einem Lizenznehmer – ab.
ab €480
Unser Anwalt arbeitet für Sie auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen eine provisorische Patentanmeldung aus, welche als Priorität einer innerhalb der Jahresfrist (sog. Priorität) durchzuführenden Nachanmeldung genutzt werden kann. So erhält der Anmelder die Möglichkeit, zunächst kostengünstig einen vorläufigen Patentschutz seiner Erfindung zu überschaubaren Kosten zu erhalten. Innerhalb der genannten Frist hat der Anmelder die Möglichkeit, das Produkt (weiter) zu entwickeln oder nach potentiellen Lizenznehmern zu suchen.
Dabei umfassen die Kosten für eine provisorische Patentanmeldung die zeitlichen Aufwendungen für die Ausarbeitung wesentlicher Patentansprüche und einer Beschreibung mit den Mindestanforderungen. Der durchschnittliche Zeitaufwand für die Ausarbeitung einer provisorischen Anmeldung beträgt in der Regel zwischen 1,5 bis 4 Stunden á 200,00 Euro. Umfangreiche oder komplexe Anmeldungen erfordern unter Umständen einen höheren Zeitaufwand.
Wir übernehmen für unsere Mandanten sämtliche beim Patentamt erforderlichen Prozesse der Einreichung, Überwachung und Fristenkontrolle der provisorischen Patentanmeldung. Die anwaltliche Grundgebühr für die Übernahme der Vertretung vor dem Patentamt beträgt 180,00 Euro.
Die Grundgebühr umfasst grundsätzlich auch die übliche telefonische Beratung zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit der laufenden Patentanmeldung. Weitergehende Beratungsleistungen oder ein darüber hinausgehender Beratungsaufwand können gesondert vergütet werden.
Die amtliche Anmeldegebühr für eine provisorische Patentanmeldung beträgt bei bis zu zehn Patentansprüchen 40,00 Euro. Für jeden weiteren Patentanspruch fällt eine zusätzliche amtliche Gebühr von 20,00 Euro an. Bei umfangreicheren Erfindungen kann daher auch im Rahmen einer provisorischen Patentanmeldung eine höhere Anmeldegebühr entstehen.
Mit der Anmeldung eines provisorischen Patents haben Sie die Möglichkeit, einen Rechercheantrag beim DPMA zu stellen. Die amtlichen Gebühren für einen Rechercheantrag belaufen sich auf 300,– Euro. Gleichermaßen ist es möglich, auch einen Prüfungsantrag zu stellen.
Mit der Stellung eines Rechercheantrages am Anmeldetag erhalten Sie in der Regel innerhalb des ersten Jahres einen schriftlichen Bericht des Patentamtes.
Sollte dieser Bericht negativ ausfallen, können erhebliche Kosten eingespart werden, da eine typischerweise innerhalb der Prioritätsfrist nachfolgende Patentanmeldung unter diesen Umständen vermieden oder weitere Anmeldungen z.B. im Ausland mit Verbesserungsvorschlägen in Bezug auf den ermittelten Stand der Technik eingereicht würden. Anmeldungen im Ausland, europäische oder internationale Anmeldungen können nur innerhalb der ersten 12 Monate (sog. Prioritätsjahr) nach der Erstanmeldung vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass sich im Rechercheverfahren weitere anwaltliche Gebühren anschließen. Erfahrungsgemäß beläuft sich der Zeitaufwand für die Zusendung eines Rechercheberichts auf jeweils 2-5 Stunden á 200,00 Euro, je nachdem, zu welchen Ergebnissen die Prüfung führt.
In der nachfolgenden Neuanmeldung innerhalb der Prioritätsfrist ist es dann möglich, einzelne Ansprüche neu- oder umzuformulieren, zudem sollte im Anschluss an die Recherche die Beschreibung der neuen Patentanmeldung vor ihrer Einreichung auf den ermittelten Stand der Technik angepasst werden.
ab €880
Unser Anwalt arbeitet für Sie eine Patentanmeldung aus und leitet sämtliche notwendigen Schritte bis zur Anmeldung und Erteilung ein. Die anwaltlichen Kosten für eine Patentanmeldung setzen sich dabei im Wesentlichen aus den Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung sowie den anwaltlichen Grundgebühren für die Vertretung vor dem jeweiligen Patentamt zusammen.
Dabei umfassen die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung im Wesentlichen die zeitlichen Aufwendungen für die Ausarbeitung der technischen Beschreibung, den Zeichnungen, der Zusammenfassung sowie der Patentansprüche. Der durchschnittliche Zeitaufwand für die Ausarbeitung einer Patentbeschreibung beträgt in der Regel zwischen 2,5-8 Stunden á 200,00 Euro. Umfangreiche oder komplexe Anmeldungen erfordern unter Umständen einen höheren Zeitaufwand.
Wir übernehmen für unsere Mandanten sämtliche beim Patentamt notwendigen Prozesse der Einreichung, Überwachung und Fristenkontrolle der Patentanmeldung. Die anwaltliche Grundgebühr für die Übernahme der anwaltlichen Vertretung vor dem deutschen Patent- und Markenamt beträgt 380,00 Euro.
Die Grundgebühr umfasst grundsätzlich auch die übliche telefonische Beratung zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit der laufenden Patentanmeldung. Weitergehende Beratungsleistungen oder ein darüber hinausgehender Beratungsaufwand können gesondert vergütet werden.
Nicht enthalten in der anwaltlichen Grundgebühr sind die Kosten für die Durchsicht und Zusendung amtlicher Bescheide sowie deren etwaige Bearbeitung und Nachreichungen zur Anmeldung. Ebenso beinhaltet die Grundgebühr nicht die Kosten des Prüfungsverfahrens und die Jahresgebühren.
Die amtliche Anmeldegebühr beträgt bei bis zu zehn Patentansprüchen 40,00 Euro. Für jeden weiteren Patentanspruch berechnet das Amt eine zusätzliche Gebühr von 20,00 Euro. Bei umfangreicheren Erfindungen kann bei einer Patentanmeldung durchaus ein größerer Anspruchssatz erforderlich sein, wodurch sich die amtliche Anmeldegebühr entsprechend erhöht.
Mit der Anmeldung eines Patents haben Sie die Möglichkeit, einen Prüfungsantrag beim DPMA zu stellen. Die anwaltlichen Grundgebühren für die Einleitung des Prüfungsantragsverfahrens belaufen sich auf 280,– Euro, die amtlichen Gebühren für den Prüfungsantrag betragen 350,00 Euro. Grundsätzlich muss der Prüfungsantrag erst vor Ablauf von 7 Jahren nach dem Anmeldetag gestellt werden.
Eine Eintragung des Patents und damit ein wirksames Schutzrecht setzt jedoch seine Prüfung voraus. Zudem erhalten Sie durch die Stellung des Prüfungsantrags am Anmeldetag in der Regel innerhalb des ersten Jahres einen schriftlichen Prüfungsbericht des Patentamtes.
Sollte dieser Bericht negativ ausfallen, können erhebliche Kosten eingespart werden, da weitere Anmeldungen im Ausland unter diesen Umständen vermieden oder weitere Anmeldungen z.B. im Ausland mit Verbesserungsvorschlägen in Bezug auf den ermittelten Stand der Technik eingereicht würden. Anmeldungen im Ausland, europäische oder internationale Anmeldungen können nur innerhalb der ersten 12 Monate (sog. Prioritätsjahr) nach der Erstanmeldung vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass sich im Prüfungsverfahren weitere anwaltliche Gebühren anschließen. Erfahrungsgemäß beläuft sich der Zeitaufwand für die Zusendung eines Prüfungsbescheides sowie deren Erwiderung auf jeweils 2-5 Stunden á 200,00 Euro, je nachdem, zu welchen Ergebnissen die Prüfung führt. Im Prüfungsverfahren ist es möglich, noch einzelne Ansprüche neu- oder umzuformulieren, zudem muss im Anschluss an die Prüfung die Beschreibung der Patentanmeldung vor ihrer Erteilung auf den ermittelten Stand der Technik angepasst werden.
ab €780
Unser Anwalt arbeitet für Sie eine Gebrauchsmusteranmeldung aus und leitet sämtliche notwendigen Schritte bis zur Anmeldung und Eintragung ein. Die anwaltlichen Kosten für eine Gebrauchsmusteranmeldung setzen sich dabei im Wesentlichen aus den Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung sowie den anwaltlichen Grundgebühren für die Vertretung vor dem jeweiligen Patentamt zusammen.
Dabei umfassen die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung im Wesentlichen die zeitlichen Aufwendungen für die Ausarbeitung der technischen Beschreibung, den Zeichnungen und der Schutzansprüche. Der durchschnittliche Zeitaufwand für die Ausarbeitung einer Gebrauchsmusterbeschreibung beträgt in der Regel zwischen 2,5-6 Stunden á 200,00 Euro. Umfangreiche oder komplexe Anmeldungen erfordern unter Umständen einen höheren Zeitaufwand.
Wir übernehmen für unsere Mandanten sämtliche beim Patentamt notwendigen Prozesse der Einreichung, Überwachung und Fristenkontrolle der Gebrauchsmusteranmeldung. Die anwaltliche Grundgebühr für die Übernahme der anwaltlichen Vertretung vor dem Patentamt beträgt 280,00 Euro.
In der anwaltlichen Grundgebühr sind grundsätzlich auch telefonische Beratungsleistungen hinsichtlich etwaiger Fragen des Anmelders in Bezug auf das laufende Gebrauchsmuster enthalten.
Die amtliche Anmeldegebühr für ein Gebrauchsmuster beträgt 30,00 Euro, unabhängig von der Anzahl der Schutzansprüche.
Mit der Anmeldung eines Gebrauchsmusters haben Sie die Möglichkeit, einen Rechercheantrag beim DPMA zu stellen. Die amtlichen Gebühren für einen Rechercheantrag belaufen sich auf 250,– Euro.
ab €1.580
Unser Anwalt arbeitet für Sie eine europäische Patentanmeldung aus und leitet sämtliche notwendigen Schritte bis zur Anmeldung und Erteilung ein. Die anwaltlichen Kosten für eine europäische Patentanmeldung setzen sich dabei im Wesentlichen aus den Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung sowie den anwaltlichen Grundgebühren für die Vertretung vor dem europäischen Patentamt zusammen.
Dabei umfassen die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung im Wesentlichen die zeitlichen Aufwendungen für die Ausarbeitung der technischen Beschreibung, den Zeichnungen, der Zusammenfassung sowie der Patentansprüche. Der durchschnittliche Zeitaufwand für die Ausarbeitung einer Patentbeschreibung beträgt in der Regel zwischen 3-10 Stunden á 200,00 Euro. Umfangreiche oder komplexe Anmeldungen erfordern unter Umständen einen höheren Zeitaufwand.
Wir übernehmen für unsere Mandanten sämtliche beim Patentamt notwendigen Prozesse der Einreichung, Überwachung und Fristenkontrolle der Patentanmeldung. Die anwaltliche Grundgebühr für die Übernahme der anwaltlichen Vertretung vor dem europäischen Patentamt beträgt 980,00 Euro.
Die Grundgebühr umfasst grundsätzlich auch die übliche telefonische Beratung zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit der laufenden Patentanmeldung. Weitergehende Beratungsleistungen oder ein darüber hinausgehender Beratungsaufwand können gesondert vergütet werden.
Nicht enthalten in der anwaltlichen Grundgebühr sind die Kosten für die Durchsicht und Zusendung amtlicher Bescheide sowie deren etwaige Bearbeitung und Nachreichungen zur Anmeldung. Ebenso beinhaltet die Grundgebühr nicht die Kosten des Prüfungsverfahrens und die Jahresgebühren.
Die amtliche Anmeldegebühr für eine europäische Patentanmeldung beträgt 135,00 Euro. Für jeden weiteren Anspruch ab dem 16. Patentanspruch bis zum 50. Anspruch Anspruchsgebühren in Höhe von jeweils 265,00 Euro an.
Die europäische Recherche ist Teil der europäischen Patentanmeldung und dient der Ermittlung des für die europäische Anmeldung einschlägigen Standes der Technik. Der europäische Recherchenbericht enthält die Klassifikation der Erfindung sowie die Angabe der Druckschriften, die für die beanspruchte Erfindung als wesentlich anzusehen sind.
Die europäische Recherchenbehörde erstellt gleichzeitig mit dem europäischen Recherchenbericht einen schriftlichen Bescheid darüber, ob die beanspruchte Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar zu sein scheint.
Mit Ablauf von etwa 24 Monaten nach der Erstanmeldung (oder Prioritätsanmeldung) muss ein Prüfungsantrag beim EPA gestellt und Bennennungs- sowie ggf. Erstreckungsgebühren einbezahlt werden. Die anwaltlichen Gebühren für einen Prüfungsantrag belaufen sich auf 480,– Euro, die amtlichen Gebühren betragen 2.100,00 Euro. Für die Bestimmung und Einzahlung der Benennungsgebühren sind zu diesem Zeitpunkt 1.080,00 Euro zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass sich im Recherche- und Prüfungsverfahren weitere anwaltliche Gebühren anschließen. Erfahrungsgemäß beläuft sich der Zeitaufwand für die Zusendung eines Prüfungsbescheides sowie deren Erwiderung auf jeweils 2-5 Stunden á 200,00 Euro, je nachdem, zu welchen Ergebnissen die Prüfung führt. Im Prüfungsverfahren ist es möglich, noch einzelne Ansprüche neu- oder umzuformulieren, zudem muss im Anschluss an die Prüfung die Beschreibung der Patentanmeldung vor ihrer Erteilung auf den ermittelten Stand der Technik angepasst werden.
ab €1.780
Unser Anwalt arbeitet für Sie eine internationale Patentanmeldung aus und leitet sämtliche notwendigen Schritte bis zur Anmeldung und Erteilung ein. Die anwaltlichen Kosten für eine europäische Patentanmeldung setzen sich dabei im Wesentlichen aus den Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung sowie den anwaltlichen Grundgebühren für die Vertretung vor dem europäischen Patentamt zusammen.
Dabei umfassen die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung im Wesentlichen die zeitlichen Aufwendungen für die Ausarbeitung der technischen Beschreibung, den Zeichnungen, der Zusammenfassung sowie der Patentansprüche. Der durchschnittliche Zeitaufwand für die Ausarbeitung einer Patentbeschreibung beträgt in der Regel zwischen 3-10 Stunden á 200,00 Euro. Umfangreiche oder komplexe Anmeldungen erfordern unter Umständen einen höheren Zeitaufwand.
Wir übernehmen für unsere Mandanten sämtliche beim Patentamt notwendigen Prozesse der Einreichung, Überwachung und Fristenkontrolle der Patentanmeldung. Die anwaltliche Grundgebühr für die Übernahme der anwaltlichen Vertretung vor dem deutschen Patent- und Markenamt beträgt 1.180,00 Euro.
Die Grundgebühr umfasst grundsätzlich auch die übliche telefonische Beratung zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit der laufenden Patentanmeldung. Weitergehende Beratungsleistungen oder ein darüber hinausgehender Beratungsaufwand können gesondert vergütet werden.
Nicht enthalten in der anwaltlichen Grundgebühr sind die Kosten für die Durchsicht und Zusendung amtlicher Bescheide sowie deren etwaige Bearbeitung und Nachreichungen zur Anmeldung. Ebenso beinhaltet die Grundgebühr nicht die Kosten des Prüfungsverfahrens und die Jahresgebühren.
Die amtliche Anmeldegebühr für eine internationale Patentanmeldung beträgt 1.213,00 Euro, unabhängig von der Anzahl der Patentansprüche.
Die internationale Recherche ist Teil der internationalen Anmeldung und dient der Ermittlung des für die internationale Anmeldung einschlägigen Standes der Technik. Der internationale Recherchenbericht enthält die Klassifikation der Erfindung sowie die Angabe der Druckschriften, die für die beanspruchte Erfindung als wesentlich anzusehen sind.
Die internationale Recherchenbehörde erstellt gleichzeitig mit dem internationalen Recherchenbericht einen schriftlichen Bescheid darüber, ob die beanspruchte Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar zu sein scheint (Regel 43bis Ausführungsordnung PCT – kurz AusfO PCT).
Bitte beachten Sie, dass sich im Rechercheverfahren weitere anwaltliche Gebühren anschließen. Erfahrungsgemäß beläuft sich der Zeitaufwand für die Zusendung eines Rechercheberichts auf jeweils 2-5 Stunden á 200,00 Euro, je nachdem, zu welchen Ergebnissen die Prüfung führt. Im optionalen Prüfungsverfahren ist es möglich, noch einzelne Ansprüche neu- oder umzuformulieren, zudem muss im Anschluss an die Prüfung die Beschreibung der Patentanmeldung vor ihrer Erteilung auf den ermittelten Stand der Technik angepasst werden.
ab €600
Unser Anwalt führt für Sie eine professionelle internationale Patentrecherche zum vorbekannten Stand der Technik durch. Hierzu werden zunächst die wesentlichen technischen Merkmale Ihrer Erfindung analysiert und auf dieser Grundlage eine geeignete Recherchestrategie entwickelt.
Die Recherche erfolgt in nationalen und internationalen Patentdatenbanken unter Verwendung technischer Suchbegriffe, Patentklassifikationen und bereits ermittelter relevanter Schutzrechte. Die gefundenen Patent- und Gebrauchsmusterschriften werden anschließend ausgewertet und den wesentlichen Merkmalen Ihrer Erfindung gegenübergestellt.
Sie erhalten einen schriftlichen Recherchebericht mit den relevanten Fundstellen und einer anwaltlichen Einschätzung der Ergebnisse. Im Anschluss werden die Rechercheergebnisse mit Ihnen besprochen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen sowie eine mögliche Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung gegeben.
Der Umfang der Recherche richtet sich insbesondere nach dem technischen Gebiet, dem Schwierigkeitsgrad und der Komplexität der Erfindung sowie der Anzahl der zu berücksichtigenden Ausführungsformen. Die Kosten für eine Recherche einschließlich Auswertung beginnen bei 600,00 Euro. Bei umfangreichen oder technisch komplexen Erfindungen kann ein höherer Zeitaufwand erforderlich sein.
Anwaltliche Gebühren verstehen sich netto zzgl. USt. Gebühren im laufenden Prüfungsverfahren sowie Aufrechterhaltungs- und Jahresgebühren werden gesondert abgerechnet.
Sie möchten genauer wissen, welche Kosten bei Ihrer Erfindung entstehen? Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten mit unserem Patentkalkulator.
UNTERSTÜTZUNG FÜR ERFINDER, START-UPS & KMU
Die WIPANO-Patentförderung kann einen erheblichen Teil der Kosten auf dem Weg zum Patent abdecken. Auch für freie Erfinder kann eine Förderung in Betracht kommen, wenn die Erfindung Grundlage einer Selbstständigkeit oder Unternehmensgründung werden soll. Über unser Fördernetzwerk erhalten Sie Unterstützung bei der Prüfung und Beantragung der Förderung.
Die Innovations-Gesellschaft Eifel e. V. unterstützt freie Erfinder bei der Entwicklung, Umsetzung und Verwertung ihrer Ideen. Der von Dr. Limbeck 1997 mitgegründete und bis heute von ihm geführte Erfinderverein bietet seinen Mitgliedern ein erfahrenes Netzwerk und praktische Unterstützung. Zudem profitieren Mitglieder von besonderen Konditionen bei der Patentanmeldung durch unsere Kanzlei.
WARUM PATENTCREATOR?
Persönliche Betreuung, technisches Verständnis und langjährige Erfahrung – speziell auf die Anforderungen freier Erfinder, Start-ups und KMU ausgerichtet.
Dr. Limbeck ist auf die Ausarbeitung und Durchsetzung technischer Schutzrechte spezialisiert und verfügt über die Erfahrung aus mehr als 1.000 Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen. Sein hochqualifiziertes technisches Know-how ermöglicht es, auch komplexe technische Zusammenhänge zu erfassen und gemeinsam mit dem Erfinder die wesentlichen Merkmale einer Entwicklung herauszuarbeiten.
Ihre Erfindung wird von der ersten Einschätzung bis zur Ausarbeitung und Einreichung persönlich durch Dr. Limbeck betreut. Technische Fragen und die geeignete Schutzstrategie werden unmittelbar mit Ihnen abgestimmt – ohne wechselnde Ansprechpartner oder eine anonyme Bearbeitung Ihrer Anmeldung.
PatentCreator richtet sich ausdrücklich auch an freie Erfinder und Gründer. Neben Unternehmen begleiten wir seit vielen Jahren Menschen, die ihre Entwicklung zunächst privat vorantreiben und daraus ein eigenes Produkt, eine Lizenzierung oder eine selbstständige Tätigkeit entwickeln möchten. Unsere Konditionen sind auf diese unterschiedlichen Ausgangssituationen zugeschnitte
Bereits vor der Beauftragung erhalten Sie eine konkrete Einschätzung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Patentanmeldung. Anwaltliche Leistungen und amtliche Gebühren werden transparent dargestellt. Für individuelle Vorhaben können Sie die zu erwartenden Kosten zusätzlich mit unserem Patentkalkulator berechnen.
Die gesamte Zusammenarbeit kann auf Wunsch digital erfolgen – von der Übermittlung Ihrer Unterlagen und der Abstimmung des Anmeldeentwurfs bis zur elektronischen Einreichung beim Patentamt. So können wir Sie unabhängig von Ihrem Standort schnell und unkompliziert betreuen.
KOSTENLOS & UNVERBINDLICH
Sie möchten wissen, ob und wie sich Ihre Erfindung schützen lässt? Fordern Sie einfach eine erste Einschätzung an – kostenlos, unverbindlich und vertraulich.
IHR ANSPRECHPARTNER

⚖ Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz
✓ DPMA, EPA, WIPO, UPC, BPatG, EUIPO
✓ Anwaltliche Schweigepflicht
4,9 ★★★★★ 33 Google Rezensionen
VERTRAUEN & ERFAHRUNG
Kompetente Beratung, hervorragende Zusammenarbeit und schnelle Ausführung? Lesen Sie selbst, was unsere Mandanten über uns sagen.
Wir haben für drei Patenanmeldungen die Unterstützung von Herrn Dr. Limbeck in Anspruch genommen. Seine Kompetenz und Erfahrung bei der technischen und sachlichen Darstellung unserer Erfindungen waren ausschlaggebend für eine erfolgreiche Patentierung. Wir können Herrn Dr. Limbeck aus unseren Erkenntnissen und Erfahrungen mit ihm uneingeschränkt empfehlen und werden weitere Fälle nur und ausschließlich mit ihm bearbeiten. Wir freuen uns sehr auf eine weitere Zusammenarbeit.
Wolfgang Daubrawa
Geschäftsführer – I.E.U.Innovation:Energie:Umwelt GmbH
Sehr kompetente Beratung, gute Zusammenarbeit, Herr Dr. Limbeck hat sofort das ganzheitliche der Idee begriffen und klar und realistisch eingeschätzt, und filigran formuliert, so das möglichst viele Möglichkeiten abgesichert waren. Er hat das Beste rausgeholt, was rauszuholen war.
Andreas Dix
Technischer Direktor – Veranstaltungskonzeptionen
Herr Dr. Limbeck hat uns in unserer Patentangelegenheit hervorragend beraten und unterstützt. Wir empfehlen ihn sehr gerne als Rechtsanwalt und Berater.
Oliver de Souza
Salescoach – Avansys Consulting
Herr Dr. Limbeck hat mich sehr engagiert und kompetent bei der Ausarbeitung einer Patentschrift beraten und die Patentanmeldung trotz eines sehr engen Zeitplanes termingerecht und überdies auch zu überschaubaren und vorhersehbaren Patentkosten durchgeführt (das Patent musste vor Beginn einer Messe angemeldet sein). Ich kann ihn als Anwalt ohne Vorbehalte empfehlen.
Manfred Janisch
Inhaber
Herr Dr. Limbeck hat uns bei unseren Patenteinreichungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien kompetent betreut. Zu diesen neuen und hochaktuellen Themen schnell umfassende Einsicht zu gewinnen, und entsprechend bei der Patentanmeldung zu beraten, erfordert neben den physikalischen, technischen und juristischen Kenntnissen auch Neugier und Begeisterung… Wir freuen uns mit Herrn Dr. Limbeck auch in Zukunft zu arbeiten.
Dr. Margerita Anthony
Managing Director – smart engineering München – www.qatu.de
Dr. Achim Limbeck ist sehr zu empfehlen. Freundlich, schnell und kompetent! Überdies waren auch die Kosten für die Anmeldung und Durchsetzung der Patentanmeldung für uns sehr transparent!
Jürgen Wiese
Geschäftsführer – TieSafe
Hervorragende, seriöse und angenehme Zusammenarbeit!
Tobias Assies
Geschäftsführer – Humboldtbox Projekt GmbH & Co. KG
Zu unseren Mandanten zählen freie Erfinder, Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie technologieorientierte Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen. Wir begleiten sie bei der Entwicklung und Absicherung neuer Produkte und technischer Lösungen – von der ersten Idee bis zur Anmeldung und darüber hinaus. Aus Gründen der Vertraulichkeit zeigen wir nur ausgewählte Referenzen mit ausdrücklichem Einverständnis unserer Mandanten.
1.000+
Seit Kanzleigründung haben wir mehr als 1.000 nationale, europäische und internationale Patentanmeldungen betreut.
350+
Mehr als 350 Gebrauchsmuster wurden für unsere Mandanten beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.
400+
Über 400 Markenanmeldungen haben wir für unsere Mandanten national, europaweit und international begleitet.
200+
Mehr als 200 deutsche und europäische Designanmeldungen wurden seit Kanzleigründung von uns betreut.
FRAGEN & ANTWORTEN
Die wichtigsten Fragen rund um Patentanmeldung, Schutzmöglichkeiten, Kosten und Vertraulichkeit – kurz und verständlich beantwortet.
Ein Patent schützt nicht einfach eine Idee, sondern die technische Lösung, die hinter einer Erfindung steht. Mit der Patentanmeldung wird diese Lösung rechtlich beschrieben und gegenüber dem Stand der Technik abgegrenzt. Wird das Patent erteilt, erhält der Patentinhaber für einen begrenzten Zeitraum das Recht, anderen die gewerbliche Nutzung der geschützten Erfindung zu untersagen.
Gerade für freie Erfinder und Start-ups kann ein Patent deshalb weit mehr sein als ein reines Schutzrecht. Es schafft eine rechtliche Grundlage, um eine Erfindung selbst zu vermarkten, mit Unternehmen über eine Zusammenarbeit zu verhandeln oder Lizenzen zu vergeben. Gleichzeitig kann es verhindern, dass Wettbewerber eine entwickelte technische Lösung einfach übernehmen.
Damit eine Erfindung patentiert werden kann, muss sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Sie muss technischen Charakter besitzen, gegenüber dem bisherigen Stand der Technik neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob bereits ein fertiges Produkt existiert – auch eine noch in der Entwicklung befindliche technische Lösung kann grundsätzlich patentfähig sein.
Besonders wichtig sind Neuheit und Erfindungshöhe. Die Erfindung sollte vor der Patentanmeldung grundsätzlich nicht veröffentlicht, angeboten, auf Messen gezeigt oder anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein. Darüber hinaus reicht es nicht aus, dass sich die Erfindung lediglich vom bereits Bekannten unterscheidet. Sie muss sich für den Fachmann auch nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt daher immer von der konkreten technischen Lösung und dem zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannten Stand der Technik ab.
Der Schutz eines Patents erstreckt sich nicht automatisch auf alles, was in der Patentanmeldung beschrieben oder dargestellt ist. Entscheidend für den Schutzbereich sind insbesondere die Patentansprüche. Sie legen fest, welche technischen Merkmale und Merkmalskombinationen durch das Patent geschützt werden.
Ein sinnvoll formulierter Schutz sollte deshalb nicht nur eine konkrete Ausführungsform der Erfindung erfassen, sondern – soweit möglich – auch Varianten und alternative Ausgestaltungen berücksichtigen. Gleichzeitig muss sich der beanspruchte Gegenstand ausreichend vom bekannten Stand der Technik abgrenzen.
Mit der ersten Patentanmeldung wird ein Prioritätstag für die Erfindung begründet. Innerhalb von zwölf Monaten können weitere Patentanmeldungen für dieselbe Erfindung eingereicht und dabei grundsätzlich die Priorität der ersten Anmeldung in Anspruch genommen werden. So kann beispielsweise zunächst eine deutsche Patentanmeldung erfolgen und anschließend entschieden werden, ob Patentschutz auch in weiteren Ländern, europaweit oder international angestrebt werden soll.
Ob eine Erfindung patentfähig ist, hängt nicht davon ab, ob bereits ein fertiges Produkt existiert oder die Erfindung schon praktisch umgesetzt wurde. Auch eine technische Lösung, die sich noch in der Entwicklung befindet, kann grundsätzlich Gegenstand einer Patentanmeldung sein.
Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist zunächst, dass die beanspruchte Erfindung neu ist. Neu ist sie, wenn sie in ihrer Gesamtheit nicht bereits zum Stand der Technik gehört. Darüber hinaus muss sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Das bedeutet, dass sich die beanspruchte technische Lösung für einen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem bereits bekannten Stand der Technik ergeben darf. Neuheit und erfinderische Tätigkeit sind daher eigenständige Voraussetzungen und werden jeweils anhand des maßgeblichen Standes der Technik beurteilt.
Ob eine konkrete Erfindung diese Voraussetzungen erfüllt, lässt sich regelmäßig erst beurteilen, wenn ihr technischer Kern und der relevante Stand der Technik näher betrachtet worden sind.
Eine Recherche zum Stand der Technik kann bereits vor einer Patentanmeldung sehr sinnvoll sein. Sie hilft dabei festzustellen, welche technischen Lösungen bereits bekannt sind und wie sich die eigene Erfindung davon unterscheidet. Dadurch lässt sich die Patentfähigkeit besser einschätzen und die Patentanmeldung gezielter auf die tatsächlich neuen und erfinderischen Merkmale ausrichten. Auch das DPMA weist darauf hin, dass eine gründliche Recherche für die Beurteilung einer Erfindung von großer Bedeutung ist.
Eine Recherche bietet allerdings keine absolute Sicherheit. Nicht jeder relevante Stand der Technik lässt sich zwangsläufig auffinden. Insbesondere werden Patentanmeldungen grundsätzlich erst 18 Monate nach ihrem Anmelde- beziehungsweise Prioritätstag veröffentlicht. Zum Zeitpunkt einer Recherche können daher bereits ältere, aber noch nicht veröffentlichte Anmeldungen existieren.
Eine Patentrecherche ist deshalb vor allem eine wichtige Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage: Sie kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden, die Erfolgsaussichten einer Anmeldung besser einzuschätzen und einen möglichst sinnvollen Schutzbereich für die eigene Erfindung zu entwickeln.
Die Kosten einer Patentanmeldung hängen wesentlich davon ab, wie komplex die Erfindung ist und welcher Schutz angestrebt wird. Neben den amtlichen Gebühren entstehen insbesondere Kosten für die anwaltliche Ausarbeitung der Patentanmeldung. Bei technisch komplexeren Erfindungen ist der Aufwand regelmäßig größer als bei vergleichsweise einfach zu beschreibenden technischen Lösungen.
Hinzu kommen die Gebühren des jeweiligen Patentamts. Beim Deutschen Patent- und Markenamt fallen unter anderem Gebühren für die Anmeldung und die Prüfung an; ab dem dritten Patentjahr sind außerdem Jahresgebühren zu entrichten. Für eine elektronische deutsche Patentanmeldung mit bis zu zehn Patentansprüchen beträgt die amtliche Anmeldegebühr derzeit 40 Euro, die Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag 350 Euro.
Deutlich stärker als die amtliche Anmeldegebühr wirken sich daher häufig die Ausarbeitung der Patentanmeldung sowie die gewählte Schutzstrategie auf die Gesamtkosten aus. Wer zusätzlich europäischen oder internationalen Patentschutz anstrebt, muss mit weiteren Kosten rechnen.
Die voraussichtlichen Kosten können Sie mit unserem Patentkostenrechner individuell berechnen.
Am Anfang einer Patentanmeldung steht die Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen. Hierzu gehören insbesondere die Beschreibung der Erfindung, die Patentansprüche und – soweit erforderlich – Zeichnungen. Dabei wird herausgearbeitet, worin die technische Erfindung besteht, welche Merkmale für den angestrebten Schutz wesentlich sind und welche Varianten ebenfalls berücksichtigt werden sollen.
Nach der Einreichung beim Patentamt erhält die Anmeldung einen Anmeldetag. Zunächst werden die Anmeldung und die eingereichten Unterlagen formal geprüft. Im anschließenden Prüfungsverfahren untersucht das Patentamt den maßgeblichen Stand der Technik und prüft insbesondere, ob die beanspruchte Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und die weiteren Voraussetzungen für eine Patenterteilung erfüllt.
Ergeben sich dabei Beanstandungen, teilt das Patentamt diese regelmäßig in einem Prüfungsbescheid mit. Hierauf kann mit einer Stellungnahme und – soweit erforderlich und zulässig – mit einer Änderung der Patentansprüche reagiert werden. Häufig entwickelt sich so ein fachlicher Austausch mit dem Patentamt, in dem der mögliche Schutzumfang der Erfindung weiter herausgearbeitet wird.
Sind die Voraussetzungen für die Patentfähigkeit erfüllt und verbleibende Beanstandungen ausgeräumt, wird das Patent erteilt. Die anwaltliche Begleitung umfasst dabei den gesamten Weg von der Ausarbeitung und Einreichung der Patentanmeldung über die Bearbeitung von Prüfungsbescheiden bis zur Patenterteilung.
Mit der Einreichung einer Patentanmeldung wird zunächst der Anmeldetag und damit der Zeitrang der Erfindung gesichert. Für Erfinder ist das besonders wichtig: Soll eine Erfindung veröffentlicht, auf einer Messe vorgestellt oder auf den Markt gebracht werden, sollte die Patentanmeldung grundsätzlich zuvor eingereicht werden. Eine eigene Veröffentlichung nach dem Anmeldetag nimmt der bereits angemeldeten Erfindung grundsätzlich nicht mehr die Neuheit.
Das eigentliche Patent mit seinen gesetzlichen Ausschließlichkeitsrechten entsteht erst mit der Patenterteilung. Wie lange es bis dahin dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Dauer hängt unter anderem vom zuständigen Patentamt, vom technischen Gebiet, vom ermittelten Stand der Technik sowie vom Verlauf des Prüfungsverfahrens ab. Werden vom Patentamt Einwände erhoben, kann es erforderlich sein, hierzu Stellung zu nehmen oder die Patentansprüche im Rahmen des ursprünglich Offenbarten anzupassen.
Für die praktische Planung bedeutet das: Nach Einreichung der Patentanmeldung und Sicherung des Anmeldetages kann die Erfindung grundsätzlich veröffentlicht und vermarktet werden. Bis zur Patenterteilung besteht jedoch noch kein erteiltes Patent. Ob und in welchem Umfang Patentschutz letztlich gewährt wird, entscheidet sich erst im weiteren Prüfungsverfahren.
Eine Patentanmeldung kann grundsätzlich auch ohne anwaltliche Unterstützung eingereicht werden. Die eigentliche Schwierigkeit liegt jedoch in der fachgerechten Ausarbeitung der Anmeldung und insbesondere der Patentansprüche. Fehler können dazu führen, dass der erreichbare Schutzumfang unnötig eingeschränkt wird oder ein Patent letztlich nicht erteilt werden kann.
Besonders wichtig ist, dass eine Patentanmeldung nach ihrer Einreichung nicht beliebig um neue technische Inhalte ergänzt werden darf. Die Erfindung sollte deshalb von Beginn an so beschrieben und beansprucht werden, dass neben dem angestrebten Schutzumfang auch sinnvolle Varianten und Rückfallpositionen berücksichtigt sind.
Auch nach der Anmeldung begleitet der Anwalt das Prüfungsverfahren vor dem Patentamt. Er beurteilt Prüfungsbescheide und den entgegengehaltenen Stand der Technik, entwickelt geeignete Argumentationen und prüft, ob und in welcher Weise die Patentansprüche geändert werden können, um Beanstandungen auszuräumen und einen möglichst sinnvollen Schutzumfang zu erhalten. Gleichzeitig übernimmt er die im Verfahren erforderlichen Formalitäten und überwacht die maßgeblichen Fristen.
Die Entwicklung und Patentierung einer Erfindung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Je nach persönlicher und unternehmerischer Situation kommen deshalb Förderprogramme für Innovationen und gewerbliche Schutzrechte in Betracht. Dabei können beispielsweise Kosten für die Prüfung einer Erfindung, externe Beratungsleistungen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten förderfähig sein.
Welche Förderung tatsächlich in Betracht kommt, hängt jedoch vom jeweiligen Programm und insbesondere davon ab, wer die Erfindung anmeldet. Für ein Unternehmen, ein Start-up und einen privaten freien Erfinder können unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Förderprogramme und deren Konditionen ändern sich außerdem regelmäßig.
Deshalb sollte eine mögliche Förderung möglichst vor der Beauftragung beziehungsweise Durchführung der förderfähigen Maßnahmen geprüft werden. So lässt sich vermeiden, dass ein grundsätzlich förderfähiges Vorhaben allein deshalb nicht berücksichtigt werden kann, weil mit den entsprechenden Leistungen bereits begonnen wurde.
17. Januar 2026
Deutschland ist das Land der Erfinder. Jährlich werden hier etwa 70 Tausend Patente und Gebrauchsmuster beim Patentamt zur Anmeldung gebracht. Nicht jede Erfindung macht allerdings Profit und bei weitem nicht jede Patentanmeldung wird jemals erteilt, sondern nur ein geringer Anteil der eingereichten Erfindungen führt zum wirtschaftlichen und patentrechtlichen Erfolg. Das Risiko, dass für eine Patentanmeldung […]
16. November 2025
Welches ist das richtige Schutzrecht? Die richtige Anmeldestrategie bei freien Erfindungen Bei der Anmeldestrategie in Bezug auf freie Erfindungen, die im Gegensatz zu sog. Diensterfindungen zumeist mittels einer Lizenzvergabe oder durch einen Verkauf zur Vermarktung vergeben werden, gelten grundsätzlich andere Maßstäbe als bei solchen Erfindungen, die durch die anmeldende Firma selbst zur Vermarktung gebracht werden. […]
7. Juli 2022
A. Das europäische Patentsystem in seiner bisherigen Praxis Mit dem europäischen Patent können Anmelder für 38 Vertragsstaaten des EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen) Patentschutz beantragen. Das europäische Patent gilt gemäß den bisherigen Regeln nicht einheitlich für die gesamten Vertragsstaaten des EPÜ, sondern zerfällt nach der Erteilung in einzelne nationale Schutzrechte. Innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung des […]
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