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Einrichtung zur Behandlung von Erkrankungen im Analbereich

Über die Erfindung

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung (1) zur Behandlung von analen Erkrankungen am Schließmuskel oder im Analkanal vor dem Schließmuskel, wobei die Einrichtung (1) aus einem torpedoartig, konisch und/oder zylindrisch gestalteten Formkörper (10) besteht und mindestens einen ersten innerhalb eines in Längsrichtung des Formkörpers (10) verlaufenden Schafts (100) anordbaren, stiftförmigen Permanentmagneten (101) aufnimmt, wobei ein flexibles band-, seil- oder dergleichen geartetes Rückhohlmittel (11) vorgesehen ist, mittels dem die Einrichtung (1) aus dem Analkanal gezogen werden kann, welches ebenfalls innerhalb des den ersten Permanentmagneten (101) aufnehmenden Schafts (100) reversibel oder irreversibel aufgenommen ist.

Die erfindungsgemäße Einrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine erste Permanentmagnet (101) und/oder mindestens ein zweiter, stiftförmiger Permanentmagnet (110) und/oder magnetisch anziehbarer Materialkörper in einen wasserdichten, schlauchartigen Hohlkörper eingebettet ist, der an dem Rückholmittel (11) ausgebildet ist und mit dem Ende des Rückhohlmittels (11) in das hintere Ende des Schafts (100) einbringbar ist und der zweite Permanentmagnet (110) oder Materialkörper mit dem innerhalb des Schafts (100) vorgesehenen ersten Permanentmagneten (101) oder einem dort vorgesehenen Materialkörper (102) nach Einführen des Rückhohlmittels (11) in den Schaft (100) in magnetischer Wirkverbindung steht.

Der Vorteil der erfindungsgemäßen Einrichtung ist in erster Linie darin zu sehen, dass sich durch die gleichzeitige Aufnahme des Permanentmagneten sowie des Rückholmittels innerhalb desselben Schachts eine einfache und kostengünstige Herstellung der Einrichtung erreichen lässt. Nach Einbringung der Magneten in den Schacht wird dieser hierzu vorzugsweise durch das Einbringen eines Endes des Rückhohlmittels verschlossen. Hierzu kann das Rückholmittel bspw. ein Verbindungsmittel umfassen oder am Ende als ein Verbindungsmittel (durch ein entsprechend gebildetes einheitliches Formteil) ausgebildet sein, welches zur kraft- und/oder formschlüssigen Einbringung in das Ende des Schachts ausgebildet ist. Das Verbindungsteil kann weiterhin auch am Ende des Schachts verklebt, verrastet sein oder auf andere Weise mit dem Schacht eine reversible Verbindung bilden, wobei hierzu der Schacht beispielsweise ein Gewinde umfasst oder ein solches bildet.

Erläuterung der Zeichnung

Der feste Sitz der erfindungsgemäßen Einrichtung 1 wird hier dadurch erreicht, dass der Formkörper 10 etwa mittig eine konkave leichte Einbuchtung aufweist, den der Schließmuskel nach dem Einführen umschließt. Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung 1 hat man sich für die bewährte Kombination aus einem progressiv abgestuften, konkav geformten Analdilator mit einem bevorzugt maximalen Durchmesser von 10mm entschieden. Der Vorteil der konkaven Ausformung der Einrichtung 1 besteht insbesondere darin, dass dieser der Anatomie des Patienten optimal angepasst ist und so über den gesamten Bereich der diesen umgebenden Schließmuskulatur einen gleichmäßigen, sanften und mithin für den Anwender (in der Regel) schmerzfreien Druck aufbaut. Wir sprechen hier über ein physiologisches isometrisches Aufdehnen. Ein weiterer Vorteil dieser Ausformung der Einrichtung 1 ist darin zu sehen, dass im Gegensatz zu den rein kegelförmigen Analdehnern ein selbstständiges Austreten des Analdilators aufgrund seiner der Schließmuskulkatur angepassten Form von vornherein nahezu ausgeschlossen ist. Durch die besondere Formgebung wird beim Anspannen des Sphinkter an der Einrichtung 1 demnach nicht aus dem Anus getrieben. Der Patient muss die Einrichtung 1 mithin nicht ununterbrochen eingeführt halten, um eine dauerhafte Dehnung und mithin eine Entlastung des Afterschließmuskels zu erreichen.

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Bohrer, Bohrverfahren sowie Heißwassergewinnung

Über die Erfindung

Die Erfindung richtet sich insbesondere auf eine kostengünstige Gewinnung von Energie aus Erdwärme. Hierzu sind, so nicht besondere geologische Voraussetzungen vorliegen, verhältnismäßig tiefe Bohrungen notwendig. Da jedoch mit einer Bohrung nur lediglich verhältnismäßig geringe Energiemengen gewonnen werden können, ist man diesbezüglich auf dezentrale Bohrungen, die bis zu 800 m Tiefe erreichen können sollten, angewiesen. Zwar gibt es für derartige Bohrtiefen verschiedenste Bohrverfahren, die jedoch allesamt sehr aufwendig und somit kostspielig sind, so dass diese sich für eine dezentrale Heißwassergewinnung nicht eignen, da hierfür sehr viele Bohrungen notwendig sind.

Gemäß der Erfindung weist ein Bohrer einen eigenen Antrieb auf. Hierdurch kann der mittels einer auf ihm lastenden Wassersäule eingetrieben werden. Auf diese Weise kann eine sehr kostengünstige Heißwassergewinnung realisiert werden, bei welcher Wasser durch eine abgedichtete Bohrung unter die Erdoberfläche geführt und in einer thermisch isolierten Steigleitung wieder heraufgeführt wird.

ERLÄUTERUNG DER ZEICHNUNG

Bohrer mit einem Bohrkopf (1), der wenigstens eine Bohrkrone (8, 9) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Bohrkopf (1) einen Antrieb (6, 7) für die Bohrkrone (8, 9) aufweist. 2. Bohrer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bohrkopf (1) einen elektromotorischen Antrieb (6) aufweist. 3. Bohrer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bohrkopf (1) wenigstens zwei Bohrkronen (8, 9) umfasst, die derart angeordnet sind, dass sich deren Drehmomente wenigstens teilweise kompensieren. 4. Bohrer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Bohrkronen (8, 9) gegensinnig drehen. 5. Bohrer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Bohrkopf (1) eine, vorzugsweise in radialer Richtung einstellbare, Axialführung aufweist. 6. Bohrer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bohrkopf (1) einen axialen Antrieb aufweist.

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Vorfalzmaschine

Über die Erfindung

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Weiterentwicklung einer Maschine zum Vorfalzen von Papier (Vorfalzmaschine).

Aus dem Stand der Technik sind Falzmaschinen für Wickelfalz, Einbruchfalz, Zickzackfalz und Doppelfalz in unterschiedlichen Ausführungen bereits bekannt. Die bereits in DE 39 33 691 A1, DE 29 79 571 U1 und DE 297 10 152 U1 beschriebenen Konstruktionen befassen sich ausschließlich mit dem fertigen Falten von Papierbögen. Diese abgebildeten Vorrichtungen sind verhältnismäßig aufwendig hergestellt und bestehen aus vielen Einzelteilen. Selbst das Falten ist mit einem verhältnismäßig großen Aufwand verbunden. Elektrische Maschinen eignen sich nur für größere Serien und sind in kleineren Büros auch aufgrund ihres hohen Platzbedarfes unpraktikabel.

Um diese Nachteile zu beseitigen, wurde in DE 198 24 298 A1 eine Vorfalzmaschine vorgeschlagen, die aus einer größeren Grundplatte mit einer Vertiefung und einer kleineren Markierungsplatte besteht, welche in die Vertiefung der Grundplatte eingelegt werden kann. Wird die Markierungsplatte, die mit dem hinteren Ende beweglich an der Grundplatte von unten so befestigt ist, dass sie sich auch unter Druck zur Oberseite nicht aus der Verankerung löst, einseitig angehoben, kann ein Bogen Papier in einer für die Vorrichtung vorgesehenen Größe zwischen DIN A6 und DIN A2 an den Anschlag auf der Grundplatte angelegt werden. Durch das Eindrücken der Markierungsplatte in die Vertiefung der Grundplatte wird der dazwischen liegende Papierbogen mit einer Markierung versehen. Das Falzen des Bogens nach dem Herausnehmen aus der Vertiefung wird erleichtert, genauer und der gefaltete Bogen kann immer auf das gewünschte Maß zusammenlegt werden.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der vorgenannten Art so weiterzuentwickeln, dass sie sich auch als Mauspad (Mousepad) einsetzen lässt und somit einerseits Platz sparend auf dem Schreibtisch platziert werden kann und andererseits einen weiteren aus heutiger Sicht wesentlichen Verwendungszweck erfüllt.

ERLÄUTERUNG DER ZEICHNUNG

Vorfalzmaschine zum Markieren einer Falz im Papier, bestehend aus mindestens zwei Elementen, nämlich einer Grundplatte (1 ) und einer Markierungsplatte (2 ), die zueinander so angeordnet sind, dass durch die Bewegung der Markierungsplatte (2 ) relativ zur Grundplatte (1 ) mindestens ein dazwischen an den Anschlag (3 ) gelegtes Blatt an durch die Formgebung der Vorfalzmaschine definierten Stellen durch eine Vertiefung/Aussparung (4 ) in der Grundplatte (1 ), in die sich die Markierungsplatte (2 ) senken lässt, in der Form markiert wird, dass das Blatt nach dem Herausnehmen aus der Vertiefung/Aussparung (4 ) an den markierten Stellen zusammengefalzt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die an der abgesenkten Markierungsplatte (2 ) seitlich anliegenden Oberseiten der Grundplatte (1 ) und die Oberseite der Markierungsplatte (2 ) eine im Wesentlichen ebene Fläche bilden.

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Stufenloses hydromechanisches Getriebe

Über die Erfindung

Die vorliegende Erfindung betrifft ein hydromechanisches stufenloses Getriebe, insbesondere für Fahrzeuge, Baumaschinen und Werkzeugmaschinen. Aufgabe eines Getriebes ist es, die Leistung eines Motors an das zu treibende Maschinenteil weiterzuleiten und dabei die Drehzahl des Motors in die benötigten Drehzahlen des Maschinenteils zu wandeln. Ein Motor gibt seine Leistung als Produkt aus Drehmoment und Drehzahl ab, es existiert jedoch nur eine ganz bestimmte Drehzahl, bei der Motoren ihre maximale Leistung erreichen. Diese Nenndrehzahl ist motorspezifisch. Um die besten Leistungen zu erzielen, versucht man, den Motor möglichst nahe an dieser optimalen Drehzahl zu betreiben.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein stufenloses hydromechanisches Getriebe zu schaffen, das die Nachteile bekannter Getriebe ausräumt, dessen Untersetzung sich stufenlos zwischen 1:0 bis 1:1 regeln lässt, das eine einfache und kostengünstige Konstruktion erlaubt, in allen denkbaren Größen hergestellt werden kann, (relativ) wartungsfrei ist und eine sehr lange Haltbarkeit durch möglichst geringen Verschleiß gewährleistet.

Erläuterung der Zeichnung

Hydromechanisches stufenloses Getriebe, das eine oder mehrere Zahnradpumpen (1 ) aufweist, die aus jeweils mindestens zwei Zahnrädern (5) besteht, die von einer Welle (7 ) angetrieben werden, dadurch gekennzeichnet, dass Hydraulikflüssigkeit durch die mindestens zwei Zahnräder (5 ) der Zahnradpumpe (1 ) befördert wird und zunächst mit geringem Druck, vorzugsweise drucklos, über am Getriebe angeordnete Kanäle (3 ; 3a ; 3b ) oder dergleichen ablaufen kann, so dass die mindestens zwei Zahnräder (5 ) mit geringem Widerstand rotieren und Hydraulikflüssigkeit befördern können, wobei die Zahnradpumpe (1 ) so angeordnet ist, dass sie sich bei entsprechend niedrigem Druck der Hydraulikflüssigkeit nicht um ihre eigene Achse (9 ) dreht, und dass bei entsprechender Druckerhöhung der Hydraulikflüssigkeit die mindestens zwei Zahnräder (5 ) der Zahnradpumpe (1 ) allmählich zum Stillstand kommen, so dass die Zahnradpumpe (1 ) in Abhängigkeit der Rotation der mindestens zwei Zahnräder (5 ) um ihre eigene Achse dreht und bei Stillstand der mindestens zwei Zahnräder (5 ) die Geschwindigkeit der Rotation der Zahnradpumpe (1 ) annähernd der Geschwindigkeit der Welle (7 ) entspricht.

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Kraftmaschine für Unterwasser-, Fluss- oder Gezeitenkraftwerke

Über die Erfindung

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftmaschine für Unterwasser-, Fluss- oder  Gezeitenkraftwerke, die aus einer im Grund zu befestigenden Welle besteht, die mindestens eine senkrecht zu ihrer Achse angebrachte vorzugsweise kreisrunde Scheibe aufweist, an der zwei, vorzugsweise vier waagerecht liegende Achsen in entsprechenden senkrecht zur Welle angeordneten Einbuchtungen angebracht sind, wobei jede der mindestens zwei Achsen mit mindestens einer um ca. 90° schwenkbaren Schaufel versehen ist, die unterhalb ihrer Achse durch ein oder mehrere Gegengewichte ausbalanciert wird, derart, dass die dem Gegengewicht gegenüberliegende Kante der Schaufel im Ruhezustand zunächst gegen die Fluidströmung gerichtet ist und in Bezug auf die Scheibe einen spitzen Winkel einnimmt, um bei einer Zirkulation der Scheibe durch den Druck der Fluidströmung in einen Winkel bis zu ca. 90° bezogen auf die Scheibe aufzuklappen, wobei die Scheibe mit Puffern ausgestattet ist, die die entstehenden Kräfte beim Aufklappen der Schaufeln abfangen, die sich entfaltende Energie speichern, um sie beim Zusammenklappen der Schaufeln in Strömungsrichtung wieder abzugeben.

ERLÄUTERUNG DER ZEICHNUNG

Kraftmaschine für Unterwasser-, Fluss- oder Gezeitenkraftwerke, welche durch mindestens eine an einer im Grund befestigten Welle (7 ) angeordnete Scheibe (6 ) mit klappbaren Schaufeln durch Fluidströmung (8 ) angetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine senkrecht zur Welle (7 ) angeordnete vorzugsweise kreisrunde Scheibe (6 ) zwei, vorzugsweise vier waagerecht liegende Achsen (2 ) in entsprechenden senkrecht zur Welle (7 ) angeordneten Einbuchtungen (3 ) aufweist, wobei jede der mindestens zwei Achsen (2 ) mit mindestens einer um ca. 90° schwenkbaren Schaufel (1 ) versehen ist, die unterhalb ihrer Achse (2 ) durch ein oder mehrere Gegengewichte (4 ) ausbalanciert wird, derart, dass die dem Gegengewicht (4 ) gegenüberliegende Kante der Schaufel (1 ) im Ruhezustand zunächst gegen die Fluidströmung (8 ) gerichtet ist und in Bezug auf die Scheibe einen spitzen Winkel einnimmt, um bei einer Zirkulation der Scheibe (6 ) durch den Druck der Fluidströmung (8 ) in einen Winkel bis zu ca. 90° bezo en auf die Scheibe (6 ) aufzuklappen (9 ), wobei die Scheibe (6 ) mit Puffern (5 ) ausgestattet ist, die die entstehenden Kräfte beim Aufklappen der Schaufeln (1 ) abfangen, die sich entfaltende Energie speichern, um sie beim Zusammenklappen der Schaufeln (1 ) in Strömungsrichtung (8 ) wieder abzugeben, so dass die Schaufeln (1 ) mit geringem bzw. vorzugsweise ohne Energieverbrauch in eine annähernd waagerechte Position (10 ) kippen.

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Vorrichtung und Verfahren zum Destillieren von Salz- und Brackwasser

Über die Erfindung

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zum Destillieren von Salz- und Brackwasser, insbesondere eine solarbetriebene Destillationsanlage.

Stand der Technik
Solarbetriebene Destillationsanlagen sind seit geraumer Zeit aus zahlreichen Vorrichtungen und Verfahren bekannt. Die DE 101 52 702 Al offenbart ein Verfahren, bei dem in der Brennlinie von Parabolrinnenspiegeln Luft in wärmeisolierten Rohrleitungen bekannter Bauart erhitzt und von unten in einen Reaktor eingeblasen wird. In den Reaktor wird von oben Salz- oder Brackwasser eingesprüht. Aus EP 0 593 687 Bl ¡st einemehrfache Destillation von Meerwasser zur Gewinnung von reinem Süßwasser vermittels Sonnenenergie-Kollektoren und Plattenwärmetauscher-Einheiten bekannt. In der DE 44 44 932 C2 wird eine Vorrichtung zur Wasserentsalzung mit einem gegenüber der Atmosphäre luftdicht abschließbaren Behälter beschrieben, der eine oberseitige, lichtdurchlässige Abdeckung aufweist und in seinem Innenraum ein Wasserbecken sowie zumindest eine Auffangrinne für das verdunstete und an den Behälterinnenflächen kondensierte Wasser angeordnet sind, bei dem das Wasserbecken als ein von dem zu entsalzenden Wasser durchströmbarer Wasserkanal ausgebildet ist. Der Nachteil dieser Anlagen besteht in erster Linie darin, dass diese technisch kompliziert und sehr platzaufwendig gebaut sind.

Nachteile herkömmlicher einfacher solarer Verdunstungsanlagen, die nach dem Gewächshausprinzip arbeiten, oder Anlagen wie der Wassererhitzung durch Kochen, Niedertemperaturanlagen oder Vakuumanlagen sind, dass sonnenbedingt automatisch die Wärme im Verdunstungsraum-Kochraum reduziert wird, womit man bei Verringerung der Sonneneinstrahlung und 200C Absenkung der Heiztemperatur ca. 50% der Luftfeuchtigkeit verliert, die zu Trinkwasser kondensiert werden könnte. Diesem Umstand begegnet man in derartigen Anlagen mit größeren Kollektorflächen.

Darstellung der Erfindung
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine kompakte Destillationsanlage zu schaffen, die in technischer Hinsicht einfach, Platz sparend und möglichst wartungsfrei aufgebaut ist.

ERLÄUTERUNG DER ZEICHNUNG

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Destillieren von Salz- und Brackwasser, insbesondere solarbetriebene Destillationsanlage, die gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale, a) mindestens einen thermisch isolierten Behälter; b) mindestens eine wärmeabhängige Permanentberieselung (1); c) mindestens einen Spülwassereingang (28); d) eine Zeitschaltuhr für eine Spülwasserzufuhr (29); e) mindestens einen Stufenverdunster (2); f) mindestens einen Stufenkondensator (3); g) Isolationswände (4) zwischen Stufenverdunster (2) und Stufenkondensator (3); h) eine Außenisolierung (9); i) zumindest eine thermisch gesteuerte Regelautomatik (5). Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung.

Über uns

Wir beraten freie Erfinder, Start-ups und KMU beim Schutz ihrer Ideen und Entwicklungen – insbesondere bei Patentanmeldungen sowie im Marken- und Designrecht.

Kooperation

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