Umfassender Schutz zu überschaubaren Kosten
Schützen Sie Ihre Erfindung, Idee oder Weiterentwicklung durch ein nationales Patent, bevor sie von jemand anderen auf den Markt gebracht wird. Wir zeigen nachfolgend die notwendigen Voraussetzungen und Kosten auf, um vor Nachahmern und Plagiaten erfolgreich geschützt zu sein.
Informationen & Preise
Die nachfolgenden anwaltlichen Gebühren verstehen sich Netto zzgl. MwSt.
Unser Anwalt arbeitet für Sie eine Patentanmeldung aus und leitet sämtliche notwendigen Schritte bis zur Anmeldung und Erteilung ein. Die anwaltlichen Kosten für eine Patentanmeldung setzen sich dabei im Wesentlichen aus den Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung sowie den anwaltlichen Grundgebühren für die Vertretung vor dem jeweiligen Patentamt zusammen. Dabei umfassen die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung im Wesentlichen die zeitlichen Aufwendungen für die Ausarbeitung der technischen Beschreibung, den Zeichnungen, der Zusammenfassung sowie der Patentansprüche. Der durchschnittliche Zeitaufwand für die Ausarbeitung einer Patentbeschreibung beträgt in der Regel zwischen 2,5-8 Stunden á 200,00 Euro. Umfangreiche oder komplexe Anmeldungen erfordern unter Umständen einen höheren Zeitaufwand.
Wir übernehmen für unsere Mandanten sämtliche beim Patentamt notwendigen Prozesse der Einreichung, Überwachung und Fristenkontrolle der Patentanmeldung. Die anwaltliche Grundgebühr für die Übernahme der anwaltlichen Vertretung vor dem Patentamt beträgt 380,00 Euro. In der anwaltlichen Grundgebühr sind darüber hinaus grundsätzlich auch telefonische Beratungsleistungen hinsichtlich etwaiger Fragen des Anmelders in Bezug auf die laufende Patentanmeldung enthalten. Nicht enthalten in der anwaltlichen Grundgebühr sind die Kosten für die Zusendung des amtlichen Formalbescheides (Bibliografie-Mitteilung) sowie deren etwaige Bearbeitung und Nachreichungen zur Anmeldung. Ebenso beinhaltet die Grundgebühr nicht die Kosten des Prüfungsverfahrens (siehe nachstehend).
Mit der Anmeldung eines Patents haben Sie die Möglichkeit, einen Prüfungsantrag beim DPMA zu stellen. Die anwaltlichen Gebühren für einen Prüfungsantrag belaufen sich auf 180,– Euro. Grundsätzlich muss der Prüfungsantrag erst vor Ablauf von 7 Jahren nach dem Anmeldetag gestellt werden. Eine Eintragung des Patents und damit ein wirksames Schutzrecht setzt jedoch seine Prüfung voraus. Zudem erhalten Sie durch die Stellung des Prüfungsantrags am Anmeldetag in der Regel innerhalb des ersten Jahres einen schriftlichen Prüfungsbericht des Patentamtes. Sollte dieser Bericht negativ ausfallen, können erhebliche Kosten eingespart werden, da weitere Anmeldungen im Ausland unter diesen Umständen vermieden oder weitere Anmeldungen z.B. im Ausland mit Verbesserungsvorschlägen in Bezug auf den ermittelten Stand der Technik eingereicht würden. Anmeldungen im Ausland, europäische oder internationale Anmeldungen können nur innerhalb der ersten 12 Monate (sog. Prioritätsjahr) nach der Erstanmeldung vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass sich im Prüfungsverfahren weitere anwaltliche Gebühren anschließen. Erfahrungsgemäß beläuft sich der Zeitaufwand für die Zusendung eines Prüfungsbescheides sowie deren Erwiderung auf jeweils 2-5 Stunden á 200,00 Euro, je nachdem, zu welchen Ergebnissen die Prüfung führt. Im Prüfungsverfahren ist es möglich, noch einzelne Ansprüche neu- oder umzuformulieren, zudem muss im Anschluss an die Prüfung die Beschreibung der Patentanmeldung vor ihrer Erteilung auf den ermittelten Stand der Technik angepasst werden.
Das BWMi unterstützt Erfinder im Zuge der WIPANO Patentförderung mit Fördergeldern in Höhe von bis zu 50 % der entstehenden Kosten. Wir unterstützen Sie bei diesem Prozess. Aufgrund der Kooperation der Anwaltskanzlei Dr. Limbeck mit der Innovations-Gesellschaft Eifel e.V. (IGE) profitieren Erfinder und Fördermitglieder eines Erfinderclubs oder des Deutschen Erfinderverbandes bei der Anfertigung einer Patentanmeldung von den Sonderkonditionen der Kanzlei und sparen Kosten in Höhe von 25% des anwaltlichen Stundenhonorars für die Erstanmeldung (ohne Prüfungsverfahren).
Für die Aufrechterhaltung eines Patents sind ab dem dritten Jahr Jahresgegbühren zu zahlen, welche sich wie folgt staffeln:
Wir beraten vorwiegend Existenzgründer, Arbeitnehmer und Erfinder sowie kleine und mittelständische Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht sowie im Arbeitnehmererfindungsrecht.
Innovations-Gesellschaft Eifel e.V.
Deutschlands größter Erfinderclub
http://www.ig-eifel.de
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