Designschutz

Umfassender Schutz Ihres Produktdesigns zu überschaubaren Preisen

Schützen Sie Ihr Produktdesign durch ein Design (Geschmacksmuster), bevor es von jemand anderen auf den Markt gebracht wird. Wir zeigen nachfolgend die notwendigen Voraussetzungen und Kosten auf, um vor Nachahmern erfolgreich geschützt zu sein.


Informationen & Preise

Designschutz ab 380,00 Euro

Die nachfolgenden anwaltlichen Gebühren verstehen sich Netto zzgl. MwSt.


Das Design

  • Allgemein
  • Eintragungsverfahren
  • Schutzdauer
Allgemein

Als Design (ehemals Geschmacksmuster) bezeichnet man Vorlagen für eine Gestaltungsform (Design, Farbe, Form). Solche ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Designgesetz durch die Eintragung in das Designregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.

Eintragungsverfahren

Die Anmeldung eines Designs setzt zunächst voraus, dass kein identisches Muster vor der ersten Anmeldung veröffentlicht worden ist (Neuheit; es gibt aber eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten). Ferner setzt die Anmeldung die Eigenart des Musters voraus, dass heißt, dass der Gesamteindruck, den das Muster auf den informierten Benutzer macht, sich von dem Gesamteindruck unterscheiden muss, den ein anderes Muster auf den informierten Benutzer macht. Letztlich muss das Muster gewerblich anwendbar sein.

Bei dem Design handelt es sich um ein so genanntes ungeprüftes Recht, das bedeutet, dass obige Bedingungen beim Eintrag vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht überprüft werden. Das Anmeldeamt prüft nur auf formale Korrektheit; die Bedingungen werden erst bei einem eventuellen aufkommenden Rechtsstreit vom Gericht geprüft.

Schutzdauer

Das Design ist zunächst für fünf Jahre geschützt und kann dann bis zu 25 Jahre verlängert werden, wofür Verlängerungsgebühren erhoben werden.

Voraussetzungen zum Designschutz

  • Eintragbares Erzeugnis
  • Neuheit & Eigenart
Eintragbares Erzeugnis

Als eingetragenes Design kann jedwede zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Teils oder eines ganzen Erzeugnisses geschützt werden. Es wird also die Gestaltung eines flächigen Produkts oder die Gestaltung eines dreidimensionalen Gegenstandes geschützt. Dabei spielen speziell die Form, Linien, Konturen, Farben, die Gestalt, die Oberflächenstruktur oder die Werkstoffe des Erzeugnisses eine wesentliche Rolle.

Als Erzeugnis ist jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand gemeint, einschließlich seiner Verpackung, Ausstattung, grafischen Symbole und typografischen Schriftzeichen sowie Einzelteile, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden können.

Neuheit & Eigenart

Das angemeldete Produktdesign muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein, d.h. vor dem Anmeldetag darf kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes Design veröffentlicht, ausgestellt oder sonst auf den Markt gebracht worden sein.

Darüber hinaus muss das Produktdesign eine sog. Eigenart aufweisen. Hierzu muss sich sein Gesamteindruck von dem bereits bestehender Designs unterscheiden. Hierbei kommt es weder auf die Sicht eines Laien noch auf die eines Produktdesigners an. Vielmehr ist der bei einem sogenannten „informierten Benutzer“ hervorgerufene Gesamteindruck entscheidend.

HINWEIS: Neuheit und Eigenart werden vom Anmeldeamt nicht geprüft. Daher bezeichnet man das eingetragene Design auch als ungeprüftes Schutzrecht. Auch sind Rechte Dritter ebenfalls nicht Gegenstand der amtlichen Prüfung.

Anwaltliche Gebühren

  • Deutsche Designanmeldung (380,00 Euro)
  • Europäische Designanmeldung (580,00 Euro)
Deutsche Designanmeldung (380,00 Euro)

Die anwaltlichen Gebühren für eine deutsche Designanmeldung betragen 380,00 Euro. Die Gebühren beinhalten die Ausarbeitung der Anmeldung eines einzelnen Musters mit maximal sieben Ansichten, die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, die Einreichung der Designanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie die Übernahme der Vertretung für 5 Jahre.

Für jedes weitere Design-Muster ab dem zweiten werden jeweils 100,00 Euro angesetzt.

Nicht enthalten in der anwaltlichen Grundgebühr sind die Kosten für die Zusendung und Überprüfung der amtlichen Eintragungsurkunde, welche 80,00 Euro betragen.

Europäische Designanmeldung (580,00 Euro)

Die anwaltlichen Gebühren für eine europäische Designanmeldung (sog. Gemeinschaftsgeschmacksmuster) betragen 580,00 Euro. Die Gebühren beinhalten die Ausarbeitung der Anmeldung für ein einzelnes Muster, die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, die Einreichung der Designanmeldung beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien sowie die Übernahme der Vertretung für 5 Jahre.

Für jedes weitere Design-Muster ab dem zweiten werden jeweils 100,00 Euro angesetzt.

Nicht enthalten in der anwaltlichen Grundgebühr sind die Kosten für die Zusendung und Überprüfung der amtlichen Eintragungsurkunde, welche 60,00 Euro betragen.

Amtliche Gebühren

  • Deutsche Designanmeldung (60,00 Euro)
  • Europäische Designanmeldung (350,00 Euro)
Deutsche Designanmeldung (60,00 Euro)

Die amtliche Anmeldegebühr für eine deutsche Designanmeldung (dpmadirect) beträgt 60,00 Euro. In der amtlichen Anmeldegebühr sind maximal sieben Muster enthalten (sog. Sammelanmeldung). Zusätzliche Gebühren können entstehen, sofern mehr als sieben Muster als Design registriert werden sollen. Es entstehen hierbei ab dem siebten Muster jeweils zusätzliche Anmeldegebühren in Höhe von 6,00 Euro.

Europäische Designanmeldung (350,00 Euro)

Die amtliche Anmeldegebühr für eine europäische Designanmeldung (online) beträgt 350,00 Euro. Zusätzliche Gebühren können entstehen, sofern mehr als ein Muster als Design registriert werden soll.

Die jeweilige Gebühr für ein Muster ab dem zweiten bis zum zehnten Muster beträgt 175,00 Euro.

Die jeweilige Gebühr für ein Muster ab dem elften Muster beträgt 80,00 Euro.

Über uns

Wir beraten vorwiegend Existenzgründer, Arbeitnehmer und Erfinder sowie kleine und mittelständische Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht sowie im Arbeitnehmererfindungsrecht.

Kooperation

Innovations-Gesellschaft Eifel e.V.
Deutschlands größter Erfinderclub
http://www.ig-eifel.de