Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung von gewerblichen Schutzrechten für Existenzgründer und Unternehmen werden die Patentierung als auch die Verwertung von Erfindungen durch unterschiedliche Förderinstitutionen finanziell unterstützt. Wir zeigen hier die unterschiedlichen Fördermaßnahmen zusammengefasst auf. Detaillierte Informationen finden Sie auf den jeweiligen Websites.
Fördermaßnahmen
Die nachfolgende Übersicht betrifft nur einen ausgewählten Teil möglicher Fördermaßnahmen
WIPANO fördert Start-ups und Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter, die ihre Erfindungen erstmals durch gewerbliche Schutzrechte, z. B. Patente, sichern wollen bzw. deren letzten Anmeldung mind. fünf Jahre zurück liegt.
Die Zuwendungsempfänger erhalten 50 Prozent ihrer Kosten rund um die Patentanmeldung erstattet – insgesamt bis zu 16.575 Euro. Die Antragstellung ist jederzeit schnell und einfach möglich. Die maximale Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre.
WIPANO fördert alle Kosten im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Patents und/oder Gebrauchsmusters. Dies betrifft die Prioritätsanmeldung in Deutschland oder im Ausland genauso wie europäische oder internationale Nachanmeldungen.
Erstattet werden bspw. 50 Prozent der Kosten für Stand-der-Technik- und Marktrecherchen, für Amtsgebühren, Patentanwaltskosten und sonstige Beratungskosten. Ergänzend werden auch die Kosten für Design- und Markenanmeldungen, Entwicklungskosten für Prototypen und Kosten der Patentvermarktung gefördert.
Wichtig: Es werden nur Kosten erstattet, die nach Bewilligung der Förderung entstehen.
Die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes bietet einen kostenfreien und direkten Beratungsservice des Bundes zur Forschungs- und Innovationsförderung. Schicken Sie Ihre Fragen per E-Mail oder besprechen Sie Ihr Anliegen am Telefon. Sie erhalten bei dieser Beratung schnell und einfach Hinweise zu Förderangeboten des Bundes und Einstiegsinformationen zur Landes- und EU-Förderung:
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst:
Das Existenzgründerportal des BMWi liefert ausführliche Informationen rund um die Existenzgründung: erste Schritte, Planung, Finanzierung, Unternehmensführung. Ferner leitet das Online-Tool und die App „BMWi-Businessplan“ Gründer anhand von Beispielen und Vorlagen Schritt für Schritt zu ihrem Businessplan:
Die Innovations-Gesellschaft Eifel e.V. ist der größte unabhängige Erfinderclub in Deutschland. Der Verein wurde 1997 auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BmBF) gegründet. Der Verein verfolgt in erster Linie die Förderung der geistigen Kreativität von Jugendlichen und Erwachsenen sowie die Verwirklichung und Vermarktung von Ideen. Darüber hinaus bezweckt der Verein die Schaffung eines erfinder- und innovationsfreundlichen Klimas zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Aufgrund der Kooperation der Kanzlei Dr. Limbeck mit der Innovations-Gesellschaft Eifel e.V. (IGE) profitieren Erfinder und Fördermitglieder eines Erfinderclubs oder des Deutschen Erfinderverbandes bei der Anfertigung einer Patentanmeldung von den Sonderkonditionen der Kanzlei und sparen Kosten in Höhe von bis zu ca. 30% der anwaltlichen Gebühren.
Wir beraten vorwiegend Existenzgründer, Arbeitnehmer und Erfinder sowie kleine und mittelständische Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht sowie im Arbeitnehmererfindungsrecht.
Innovations-Gesellschaft Eifel e.V.
Deutschlands größter Erfinderclub
http://www.ig-eifel.de
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