Umfassender Schutz Ihrer Marke zu überschaubaren Preisen
Schützen Sie Ihren Firmennamen, Kennzeichen oder Logo durch eine Marke, bevor sie von jemand anderen auf den Markt gebracht wird. Wir zeigen nachfolgend die notwendigen Voraussetzungen und Kosten auf, um vor Nachahmern erfolgreich geschützt zu sein.
Informationen & Preise
Die nachfolgenden anwaltlichen Gebühren verstehen sich Netto zzgl. MwSt.
Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Mit dem Markenschutz erwirbt der Inhaber ein ausschließliches Recht, das ihm die Möglichkeit bietet, sich gegen unerlaubte Nachahmung zur Wehr zu setzen.
Marken können mit einem ® (wenn die Marke amtlich registriert, d. h. in einem zumindest nationalen Markenverzeichnis erfolgreich registriert wurde) oder ™ (trademark – sagt jedoch nichts über den Status einer Registrierung, lediglich über den Einsatz der Marke im Geschäftsverkehr, aus) gekennzeichnet werden.
Folgende Markenformen werden unterschieden:
Ob deutschlandweit, europaweit oder international, das Eintragungsverfahren wird durch die Markenanmeldung in Gang gebracht. Das Amt benötigt Angaben über die Identität des Anmelders, die Markenform, die Marke selbst sowie die Klassen, für die der Markenschutz begehrt wird.
Das Amt überprüft die Anmeldung zunächst dahingehend, ob die formellen Voraussetzungen eingehalten sind. Geprüft wird demnach, ob die Erfordernisse der Anmeldung erfüllt sind und ob der Anmelder Markeninhaber sein kann. Geprüft wird hierbei, ob das beantragte Kennzeichen eine schutzfähige Marke ist, ob sich die Marke graphisch darstellen lässt, ob ein Verstoß gegen absolute Schutzhindernisse, z.B. wegen fehlender Unterscheidungskraft oder einem bestehenden Freihaltebedürfnis, vorliegt oder ob der angemeldeten Marke eine notorisch bekannte Marke entgegensteht. Es erfolgt dagegen keine Prüfung der Marke auf Neuheit. Entspricht die Anmeldung den vorgenannten Voraussetzungen, wird die Marke sodann in das Markenregister eingetragen.
Die eingetragene Marke ist zunächst für zehn Jahre geschützt und kann dann jeweils für weitere 10 Jahre verlängert werden, wofür Verlängerungsgebühren erhoben werden.
Bei der Suche nach absoluten Schutzhindernissen kommt der Unterscheidungskraft und der Prüfung, ob eine freihaltungsbedürftige beschreibende Anlage vorliegt, die größte Bedeutung zu.
Eine Marke besitzt keine Unterscheidungskraft, wenn sie zum Beispiel beschreibend ist, das heißt die Ware oder Dienstleistung beschreibt, für die sie eingetragen werden soll. So kann zum Beispiel das Wort “Jogging” nicht als Marke für Bekleidung eingetragen werden, da Bekleidung insbesondere Sportbekleidung beim Laufen benutzt wird und “Jogging” den Verwendungszweck der Ware angibt. Die angesprochenen Verkehrskreise werden eine solch beschreibende Marke nicht als Kennzeichnung eines Produktes einer bestimmten Firma auffassen.
Darüber hinaus besteht ein Interesse an der Freihaltung eines beschreibenden Wortes (Freihaltebedürfnis), da andere Unternehmen durch die geschützte Marke behindert würden, weil sie insbesondere in ihrer Werbung dieses Wort benötigen.
Die sog. relativen Schutzhindernisse ergeben sich aus § 9 MarkenG. Hier sind die Fälle geregelt, die in denen die neu eingetragene Marke mit einer prioritätsälteren (d.h. regelmäßig vorher eingetragenen) Marke kollidieren, weil die Marken wegen Zeichenähnlichkeit verwechselbar oder gar identisch sind.
Relative Schutzhindernisse liegen nach § 9 MarkenG dann vor, wenn die jüngere Marke
Die anwaltlichen Gebühren für eine deutsche Markenanmeldung betragen 380,00 Euro. Die Gebühren beinhalten die Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für eine Klasse, die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, die Einreichung der Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie die Übernahme der anwaltlichen Vertretung vor dem DPMA für 10 Jahre.
Für die zweite und jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse werden jeweils 100,00 Euro angesetzt.
Nicht enthalten in der anwaltlichen Grundgebühr sind die Kosten für die Zusendung und Überprüfung der amtlichen Eintragungsurkunde, welche 60,00 Euro betragen.
Die anwaltlichen Gebühren für eine europäische Markenanmeldung betragen 580,00 Euro. Die Gebühren beinhalten die Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für eine Klasse, die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse sowie die Einreichung der Markenanmeldung beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien sowie die Übernahme der anwaltlichen Vertretung vor dem EUIPO für 10 Jahre.
Für die zweite und jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse werden jeweils 100,00 Euro angesetzt.
Nicht enthalten in der anwaltlichen Grundgebühr sind die Kosten für die Zusendung und Überprüfung der amtlichen Eintragungsurkunde, welche 60,00 Euro betragen.
Die anwaltlichen Gebühren für eine europäische Markenanmeldung betragen 980,00 Euro. Diese Gebühren beinhalten die Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für maximal drei Klassen, die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, die Einreichung der Markenanmeldung bei der WIPO sowie die Übernahme der anwaltlichen Vertretung für 10 Jahre.
Weitere Gebühren entstehen bei der konkreten Auswahl der Länder, in denen die internationale Marke eingetragen werden sollen. Wir unterbreiten Ihnen hierzu gerne einen konkreten Kostenvoranschlag.
HINWEIS: Die internationale Markenanmeldung setzt eine angemeldete oder eingetragene Basismarke voraus, auf dessen Grundlage die internationale Registrierung erfolgt. Sofern Sie noch über keine Basismarke verfügen, kann diese gesondert beauftragt werden.
Der Schutzumfang einer registrierten Marke umfasst neben identischen Namen und Erscheinungsformen auch solche mit ähnlicher Schreibweise und Aussprache. Eine professionelle Recherche bietet aus diesem Grund die Grundlage, markenrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Wir führen deshalb auf Anfrage vor der Ausarbeitung und Einreichung der Markenanmeldung eine Marken-Ähnlichkeitsrecherche innerhalb Deutschlands, der EU und im Bestand der internationalen Marken durch, die die Risiken eines Widerspruchs gegen die Markenanmeldung deutlich reduziert.
Die amtliche Anmeldegebühr für eine deutsche Markenanmeldung (dpmadirect) beträgt 290,00 Euro. Zusätzliche Gebühren können entstehen, sofern mehr als drei Waren- und Dienstleistungsklassen für die Marke registriert werden sollen. Es entstehen hierbei ab dem vierten Klasse jeweils zusätzliche Anmeldegebühren in Höhe von 100,00 Euro.
Die amtliche Anmeldegebühr für eine europäische Markenanmeldung (online) beträgt 850,00 Euro. Zusätzliche Gebühren können entstehen, sofern mehr als eine Waren- und Dienstleistungsklasse für die Marke registriert werden soll.
Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50,00 Euro.
Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150,00 Euro je Klasse.
Für eine internationale Markeneintragung entsteht mindestens eine Gebühr in Höhe von 653 Schweizer Franken. Hinzu kommt die Amtsgebühr des jeweiligen Landes, die je nach Zielland deutlich variieren kann. Eine Kostenübersicht bietet der Fee Calculator der WIPO.
Wir beraten vorwiegend Existenzgründer, Arbeitnehmer und Erfinder sowie kleine und mittelständische Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht sowie im Arbeitnehmererfindungsrecht.
Innovations-Gesellschaft Eifel e.V.
Deutschlands größter Erfinderclub
http://www.ig-eifel.de
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