Was kostet ein Patent?

14. Februar 2017Allgemein

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Amtliche Gebühren

Anmelde- und Prüfungsgebühren

Die Kosten einer Patentanmeldung hängen zunächst entscheidend von der Auswahl der territorialen Reichweite der Patentanmeldung ab. Europäische oder internationale Anmeldungen sind grundsätzlich deutlich kostenintensiver als ein nationales Patent. So betragen die reinen Anmeldekosten für eine deutsche Patentanmeldung im Regelfall 40,– Euro. Hinzu kommen die Kosten für einen Prüfungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Höhe von 350,– Euro. Die Prüfung ist notwendige Voraussetzung für die Erteilung eines Patents, der Antrag muss spätestens nach Ablauf von 7 Jahren gestellt werden.

Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents

Mit der Anmeldung des Patents fallen ab dem 3. Schutzjahr Jahresgebühren an, welche sich in den Anfangsjahren noch gering halten, im weiteren Verlauf des Patents aber immer weiter ansteigen. So betragen die Jahresgebühren für ein deutsches Patent im dritten Jahr noch 70,00 Euro und steigen dann für das zwanzigste Patentjahr auf 1.940,00 Euro an. Selbstverständlich macht die Weiterverfolgung des Schutzrechts nur dann Sinn, wenn das entsprechende Produkt auch gewinnbringend vermarktet wird.

 

Kosten für die Einschaltung eines Anwalts

Ausarbeitung einer Patentanmeldung

Viele Anmelder verkennen, dass sich bei der Anmeldung eines Patents zahlreiche Fallstricke ergeben. Insbesondere die Formulierung der notwendigen Patentansprüche ist für den Laien kaum zu bewerkstelligen, zumal hier die falsche Wortwahl bereits fatale Auswirkungen auf den Schutzumfang, also die Wirksamkeit der Patentanmeldung haben kann. Die Ausarbeitung der Patentanmeldung setzt insgesamt hohe Kenntnisse des Patentrechts voraus und sollte daher von einem erfahrenen Anwalt durchgeführt werden.

Die anwaltlichen Patentkosten für eine Patentanmeldung setzen sich im Wesentlichen aus den Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung und den anwaltlichen Grundgebühren für die Vertretung vor dem jeweiligen Patentamt zusammen. Dabei umfassen die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung im Wesentlichen die zeitlichen Aufwendungen für die Ausarbeitung der technischen Beschreibung, der Patentansprüche, der Zusammenfassung und ggfs. der Anfertigung technischer Zeichnungen voraus. Die Bearbeitungszeit für die Ausarbeitung einer Patentanmeldung ist dabei abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Anmeldung. Sehr komplexe Erfindungen bedürfen in der Regel einer intensiven Einarbeitung. Außerdem ist die Formulierung von Patentansprüchen komplexer Erfindungen deutlich zeitaufwendiger als bei einfachen Sachverhalten. In einfachen Fällen betragen die zeitlichen Aufwendungen für die Ausarbeitung einer Patentanmeldung durchschnittlich ca. 4-8 Stunden. So fallen bei einer Beauftragung der Anwaltskanzlei Dr. Limbeck je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Anmeldung für die Ausarbeitung der Anmeldung in der Regel zwischen 600,00 und 1.200,00 Euro an. Bei komplexen und umfangreichen Anmeldung kann der notwendige Zeitaufwand für die Ausarbeitung der Patentanmeldung auch durchaus auf 10 Stunden und mehr ansteigen.

Ganz entscheidend für die Bearbeitungszeit einer Patentanmeldung sind aber auch die Vorleistungen, die Sie als Anmelder erbringen. Bei Vorlage einer umfangreichen technischen Beschreibung mit einer detaillierten Bezugnahme zum gegenwärtigen Stand der Technik, Zeichnungen und etwaiger bereits vorformulierter Patentansprüche kann sich die Bearbeitungszeit auch bei sehr umfangreichen Ausarbeitungen ganz erheblich verringern.

Alternativ zur deutschen Patentanmeldung empfiehlt sich vereinzelt auch die Einreichung einer provisorischen Patentanmeldung, bei der die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung durch die Anwaltskanzlei Dr. Limbeck in der Regel zwischen 300,00 und 600,00 Euro liegen. Die provisorische Patentanmeldung stellt eine preisgünstige Möglichkeit dar, einen vorläufigen Schutz Ihrer Erfindung für maximal 12 Monate zu erreichen. Die Ausarbeitung mindestens eines Patentanspruches und einer Beschreibung mit den Mindestanforderungen steht hierbei im Vordergrund. Innerhalb der genannten Frist hat der Anmelder die Möglichkeit, nach potentiellen Lizenznehmern zu suchen. Im Erfolgsfall kann die Anmeldung vollständig überarbeitet und mit zwischenzeitigen Weiterentwicklungen.


Prüfungsverfahren

Nach dem Prüfungsantrag wird von der Prüfungsstelle des DPMA eine Recherche nach dem Stand der Technik durchgeführt und eine diesbezügliche schriftliche Stellungnahme erstellt. Dieser Prüfungsbescheid beinhaltet eine in der Regel 4-6-monatige Frist zu seiner Erwiderung. In dieser Erwiderung wird Stellung genommen zu den recherchierten Ergebnissen und ggfs. Patentansprüche umformuliert. Dieser Prozess ist in rechtlicher Hinsicht hoch komplex und setzt ebenso wie die Formulierung der gesamten Patentanmeldung eine hohe rechtliche und technische Qualifikation voraus. Auch aus diesem Grunde sollten Patentanmeldungen bestenfalls nicht selbst, sondern von einem darauf spezialisierten Anwalt betreut werden.

Bei der Zusendung von amtlichen Prüfungsbescheiden fallen weitere anwaltliche Kosten an, da die Bescheide als auch die recherchierten Druckschriften eingesehen und bewertet werden müssen. Hier entscheidet sich meist bereits, ob eine Weiterverfolgung der Patentanmeldung vor dem Hintergrund der Prüfung Sinn macht oder nicht.

Der Zeitaufwand für die Durchsicht eines Prüfungsbescheides und deren Weiterleitung nimmt im Regelfall ca. 1-3 Stunden Zeitaufwand in Anspruch.

Im Regelfall stimmen die Rechercheergebnisse allerdings nicht mit allen in der Patentanmeldung beschriebenen und ggfs. auch beanspruchten Merkmalen der Erfindung überein. Eine Erwiderung auf den Prüfungsbescheid muss formuliert, Ansprüche ggfs. umformiert und die Beschreibung auf den vom Amt ermittelten Stand der Technik angepasst werden. Dieser Prozess nimmt regelmäßig ebenfalls 1-3 Stunden Zeitaufwand in Anspruch. Hierbei ist anzumerken, dass es keine Seltenheit ist, dass nach der Einreichung einer Erwiderung auf einen Prüfungsbescheid ein weiterer Bescheid des Amtes ergeht, der einer schriftlichen Erwiderung bedarf. Nicht selten steigen somit die anwaltlichen Kosten im Prüfungsverfahren nochmals auf 500,00 bis Tausend Euro an, je nach Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens.

Diese Kosten kommen jedoch nicht unmittelbar auf Sie zu, sondern entstehen innerhalb von Monaten bzw. Jahren. Bis zur Zusendung des Erstbescheides vergehen in der Regel nach Antragstellung ca. 8-10 Monate. Der Zweitbescheid (falls erforderlich) lässt bei derzeitiger Auslastung des Patentamts mitunter ein Jahr oder länger auf sich warten.

 

Gesamtkosten eines deutschen Patents

Die Gesamtkosten eines deutschen Patents lassen sich aufgrund der genannten Erwägungen nur schwer ermitteln. Bei einer deutschen Patentanmeldung mit einem relativ geringen Umfang und einer einfachen Komplexität sollten Sie bei Beauftragung der Anwaltskanzlei Dr. Limbeck bis zur Erteilung mindestens 2.000,00 Euro einkalkulieren, bei umfangreichen und komplexen Sachverhalten durchaus auch bis zu 5.000,00 Euro.

Wir unterbreiten Ihnen vor Mandatserteilung einen konkreten Kostenvoranschlag für die Ausarbeitung einer Patentanmeldung.

 

Über uns

Wir beraten vorwiegend Existenzgründer, Arbeitnehmer und Erfinder sowie kleine und mittelständische Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht sowie im Arbeitnehmererfindungsrecht.

Kooperation

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